AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der emasi GmbH für die Erbringung von IT-Dienstleistungen
Inhaltsverzeichnis
1. Anwendungsbereich und Geltung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln zusammen mit einem individuellen Dienstleistungsvertrag (nachfolgend «Vertrag») Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (nachfolgend «Dienstleistungen») durch die emasi GmbH (nachfolgend «Auftragnehmer») zugunsten von Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).
- Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.
- Die AGB gelten durch den Abschluss des Vertrags durch den Auftraggeber als akzeptiert.
- Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss
- Die Offerte des Auftragnehmers erfolgt unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Die Offerte ist während der vom Auftragnehmer genannten Frist verbindlich. Benennt der Auftragnehmer keine Frist, ist der Auftragnehmer vom Datum der Offerte an während 14 Tagen an die Offerte gebunden.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung per E‑Mail oder Unterschrift beider Parteien zustande, gilt spätestens aber durch den faktischen Beginn der Dienstleistungserbringung, namentlich durch Start von Monitoring‑Leistungen oder Aufschaltung von Services, als konkludent zustande gekommen. Die AGB gelten als Vertragsbestandteil.
3. Erbringung der Dienstleistungen
- Bei der Einrichtung von Infrastruktur erbringt der Auftragnehmer die Leistungen am Sitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt hierfür die erforderlichen Räumlichkeiten, Zugänge und Arbeitsbedingungen bereit. Die laufende Betreuung, Überwachung (Monitoring) sowie CISO‑Dienstleistungen erfolgen in der Regel remote aus dem Cyber Defence Center. Für diese Leistungen stellt der Auftraggeber die notwendigen Fernzugänge (z.B. VPN) und technischen Schnittstellen zur Verfügung.
- Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenen Know-hows. Der Auftragnehmer schuldet keinen Erfolg, insbesondere besteht keine Garantie für die Verhinderung von Cyberangriffen oder Datenverlust.
- Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.
- Der Auftragnehmer setzt sorgfältig ausgewählte und gut qualifizierte Mitarbeiter für die Erbringung der Dienstleistungen ein. Dem Auftragnehmer obliegt die Gesamtverantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen.
- Die Erbringung der Dienstleistungen gilt sozialversicherungsrechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit. Der Auftragnehmer ist dafür besorgt, die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, etc.) für sich und seine Mitarbeiter abzurechnen. Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern keine Sozialversicherungsbeiträge oder anderweitige Entschädigungsleistungen, namentlich bei Ferien, Krankheit, Unfall Invalidität oder Tod.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen, Materialien, Hardware, Datenträger etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.
- Der Auftraggeber prüft die ihm gelieferten Arbeitsresultate und Zwischenresultate nach deren Bereitstellung so rasch wie möglich im Rahmen des normalen Geschäftsganges. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bereitstellung oder Ablieferung schriftlich und begründet widerspricht. Verdeckte Mängel bleiben vorbehalten und sind vom Auftraggeber nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5. Vergütung
- Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem Vertrag. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber monatlich Rechnung.
- Die Vergütung des Auftragnehmers wird innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig.
6. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Parteien schliessen eine separate Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäss DSG und DSGVO, die Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist.
7. Geheimhaltung
Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln. Vertraulich sind insbesondere Folgendes: Sicherheitskonzepte, Netzwerkarchitekturen, Logdaten, Schwachstellenberichte, Zugangsdaten sowie andere Kundendaten. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon im Offertstadium und auch nach Beendigung des Vertrags.
8. Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte
- Der Auftraggeber erhält ein nicht exklusives, zeitlich und sachlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen der Dienstleistung erstellten Berichten, Dokumentationen und Konfigurationen. Alle Rechte an den Arbeitsmethoden, Skripten, Automatisierungstools und dem gesamten CDCW-Blueprint des Auftragnehmers sowie dessen entwickelten Tools, Skripten oder Methoden verbleiben beim Auftragnehmer.
- Werbung und Publikationen über die dem Auftraggeber gegenüber erbrachten Dienstleistungen bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer allfällige durch die Änderungen entstehende Mehrkosten.
9. Verzug
- Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 50.00 pro Mahnung. Hat der Auftragnehmer Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann der Auftragnehmer auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.
- Bei Terminverzug des Auftragnehmers räumt ihm der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist ein.
10. Gewährleistung
- Der Auftragnehmer gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung seiner Dienstleistungen.
- Beim Einsatz von Mitarbeitern gewährleistet der Auftragnehmer die getreue und sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion.
11. Haftung
- Der Auftragnehmer schliesst die Haftung soweit gesetzlich zulässig aus.
- Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keine Gewähr für die vollständige Verhinderung von Cyberangriffen, Malware-Infektionen oder sonstigen Sicherheitsvorfällen. Eine Haftung für Schäden, die aus erfolgreichen Cyberangriffen resultieren, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Datenverlust wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Vertragsdauer und Kündigung
- Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
- Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.
13. Änderungen
- Der Auftragnehmer behält sich vor, seine Dienstleistungen und die Preise seiner Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Auftraggeber nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der übrigen Vereinbarungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB oder die übrigen Vereinbarungen eine Regelungslücke enthalten sollten.
15. Anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht Schweizer Recht.
16. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind – soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen – die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers zuständig.